Eingriff und Kompensation
Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet Vorhabenträger, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu kompensieren. Wir stehen Ihnen bei der professionellen und rechtssicheren Entwicklung, behördlichen Abstimmung und bedarfsorientierten Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen schnell und zuverlässig zur Verfügung. Die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft koordiniert Kompensationsanfragen und setzt diese gemeinsam mit den Partnerstiftungen aus dem Verbund um. Erfahren Sie hier mehr über das Dienstleistungsportfolio der Kulturlandschaftsstiftungen.
Artenschutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Eingriffsregelung (§13ff. BNatSchG) verpflichtet Vorhabenträger, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu kompensieren. Wo Vermeidung nicht möglich ist, treten Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Kraft. Ausgleichsmaßnahmen stellen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts am Eingriffsort oder in dessen räumlichem Zusammenhang wieder her. Ersatzmaßnahmen schaffen gleichwertige ökologische Funktionen an anderer Stelle, wenn ein direkter Ausgleich nicht realisierbar ist. Damit trägt die Regelung zum langfristigen Schutz und Erhalt der Schutzgüter Wasser, Boden, Klima, Arten und Landschaftsbild bei.
Parallel dazu regelt §44 BNatSchG den artenschutzrechtlichen Ausgleich. Er greift, wenn geschützte Arten durch Bauvorhaben erheblich gestört oder ihre Fortpflanzungsstätten beeinträchtigt werden. Anders als die flächenbezogene Eingriffsregelung fokussiert dieser Ausgleich den Erhalt lokaler Populationen durch die Schaffung neuer Lebensräume, Umsiedlungen oder gezielte Habitatverbesserungen. Man unterscheidet zwischen CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Function), die konkrete Alternativhabitate erschaffen und FCS-Maßnahmen (Favourable Conservation Status), die auf die allgemeine Stärkung der Gesamtpopulation abzielen.
Mit langjähriger Erfahrung entwickelt der Verbund der Kulturlandschaftsstiftungen individuelle Kompensationskonzepte für Eingriffe in Natur und Landschaft. Wir vereinen die Interessen der Vorhabensträger, der Landwirtschaft sowie des Naturschutzes im Einklang mit den behördlichen Vorgaben.
Ökokonten
Ökokonten ermöglichen die vorgezogene Bereitstellung von Kompensationsmaßnahmen. Die Stiftungen entwickeln und vermarkten individuell gestaltete Ökokonten und stellen Ökopunkte bereit. Dabei gewährleisten sie die langfristige Pflege und Sicherung der Flächen. Bereits gesicherte Flächen, auf denen noch keine Maßnahmen umgesetzt wurden, werden als Flächenpool bezeichnet. Diese stehen direkt als Ausgleichsfläche für ein Bauvorhaben zur Verfügung, sobald neue Ökopunkte benötigt werden.
Produktionsintegrierte Kompensation (PIK)
Bei PIK werden Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche so umgesetzt, dass sie wirtschaftlich in die Produktions- und Betriebsabläufe integriert werden können. Landwirt*innen fördern so die Artenvielfalt und gleichzeitig wird die landwirtschaftliche Nutzung erhalten. PIK bietet damit eine flächenschonende Lösung im Offenland und reduziert den Flächendruck in der Agrarlandschaft. Typische Maßnahmen sind u.a. Blühstreifen (l.), Feldlerchenfenster (m.), Extensivgetreide oder Altgrasstreifen (r.).
Dienstleistungsportfolio für Vorhabenträger
Für die rechtssichere Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen müssen viele verschiedene Dinge beachtet werden. Die Kulturlandschaftsstiftungen bieten dazu ein Rundum-Sorglos-Paket an, das den Eingriffsverursachenden individuelle Lösungen anbietet.
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Entwicklung und Betreuung von Ökokonten
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Artenschutzmaßnahmen (CEF und FCS)
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Produktionsintegrierte Kompensation (PiK)
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Maßnahmenträgerschaft
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Naturschutzberatung
Die Stiftungen sind Match-Maker zwischen den Eingriffsverursachenden und den Flächenbewirtschafter*innen. In einem Maßnahmenübernahmevertrag mit den Eingriffsversursachenden werden die Rahmenbedingungen und Vergütung festgelegt. Alle weiteren Schritte übernehmen die Stiftungen:
Dazu gehört die Akquise der notwendigen Kompensationsflächen sowie deren langfristige Sicherung. Gemeinsam mit den Flächenbewirtschafter*innen werden die umzusetzenden Maßnahmen (z.B. Baumpflanzungen) geplant sowie Laufzeit, Vergütung und Auflagen in einem Bewirtschaftungsvertrag festgehalten. Während der Herstellungsphase findet eine enge Betreuung statt und jährliche Kontrolltermine gewährleisten eine fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen. Die Ergebnisse werden in einem jährlichen Monitoringbericht dokumentiert und an die zuständige Naturschutzbehörde sowie den Auftraggebenden übermittelt.
Vorteile des Rundum-Sorglos-Pakets
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Schnelle Akquise von Flächen und Bewirtschafter*innen
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Langjährige Expertise im Offenland
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Individuelle Lösungen und Flexibilität
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Transparentes Qualitätsmanagement
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Regelmäßige Betreuungsgänge und jährliches Reporting
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Ansprechpartner*innen vor Ort und bundeslandübergreifend
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Langfristige Sicherung
Sie haben Fragen oder möchten persönlich beraten werden? Kontaktieren Sie uns gerne:
Allgemeine und länderübergreifende Anfragen
Jakob Vögerl
Projektkoordination und -entwicklung
E-Mail: j.voegerl@landschafft.info
Tel.: 0160 94613644
www.landschafft.info
Ihre regionalen Ansprechpartner*innen:
Bayern
Dominik Himmler
Geschäftsführer
E-Mail: dominik.himmler@bayerischekulturlandstiftung.de
Tel.: 0151 14294376
www.bayerischekulturlandstiftung.de
Rheinland-Pfalz
Aischa Habeck
Geschäftsführerin
E-Mail: aischa.habeck@kula-rlp.de
Tel.: 0160 91128049
www.kula-rlp.de
Rheinland (NRW)
Markus Reinders
Stellv. Geschäftsführer
E-Mail: m.reinders@rheinische-kulturlandschaft.de
Tel.: 0281 948033–81
www.rheinische-kulturlandschaft.de
Westfalen (NRW)
Wolfgang Ganser
Stellv. Geschäftsführer
E-Mail: ganser@kulturlandschaft.nrw
Tel.: 0251 4175-147
www.kulturlandschaft.nrw
Niedersachsen
Björn Rohloff
Geschäftsführer
E-Mail: bjoern.rohloff@landvolk.org
Tel.: 0511 36704-73
www.stiftungkulturlandpflege.de
Sachsen-Anhalt
Jens Birger
Geschäftsführer
E-Mail: jens.birger@stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de
Tel.: 0345 9604116
www.stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de